Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und soll allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen. Als Gruppen, die bisher stark benachteiligt waren, gelten z.B. Menschen mit Behinderung, ältere Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. Das heißt konkret: Ende Juni 2025 müssen auch Firmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten, die Barrierefreiheit ihrer (Online-)Angebote sicherstellen, ansonsten drohen Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar Bußgelder.
Ein heikles Thema, bei dem der Teufel im Detail stecken kann. Im Einzelfall sollte deswegen immer geprüft werden, wie mit der Gesetzesnovelle umgegangen werden muss, oder inwiefern das eigene Unternehmen betroffen ist. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt mit entsprechender Expertise zu beauftragen, der beurteilen kann, ob Handlungsbedarf besteht.
Sollte sich herausstellen, dass Sie das BFSG erfüllen müssen, prüfen wir Ihre Website und passen alles an, was geändert werden muss, damit Barrierefreiheit gewährleistet ist.

Startseite
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ist Ihre Webseite vom BFSG betroffen?