01 Dez. 2022 TOUGH

Google Fonts und die andauernde Abmahnwelle

TOUGH verrät, wie Sie auf der sicheren Seite sind

Viele Website-Betreiber nutzen die kostenlosen Google Fonts und binden die verwendeten Schriften direkt auf ihrer Webseite ein. Sobald die Website von einem User aufgerufen wird, wird teilweise im Hintergrund des Browsers eine Google-Seite geladen. Als problematisch dargestellt wird dieser Ablauf seit einiger Zeit von findigen Abmahnanwälten, die hierin einen Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) erkennen wollen: beim Aufruf der betroffenen Seiten sollen auch laut Landgericht München ohne Einverständnis des Nutzers dynamische IP-Adressen an Google weitergegeben und damit das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ des Users verletzt werden.

Wer auf Basis dieses Urteils vielleicht schon eine Abmahnung / Zahlungsaufforderung erhalten hat oder befürchtet, sollte erst einmal Ruhe bewahren. Das Urteil des Landgerichts München ist nicht rechtskräftig und die gesamte Thematik ist noch nicht abschließend geklärt. Die angenommene Datenschutzverletzung und ein damit ursächlich zusammenhängender Schaden müssen vom "Geschädigten" eindeutig nachgewiesen werden; solange dieser Nachweis nicht erbracht wurde, sollte von überstürzten Zahlungen erst einmal abgesehen werden. Übrigens: wer sich zum Ziel gesetzt hat, das Web zu durchsuchen, um möglichst viele Abmahnungen bzgl. Google Fonts platzieren zu können, könnte sich sogar selbst strafbar gemacht haben. Website-Betreiber, die sich unsicher sind, was sie infolge einer Abmahnung konkret tun sollten, sind im Zweifel gut bei einen IT-Anwalt aufgehoben.

Nach dem aktuellen Stand der Dinge sind Sie mit Ihrer Webseite immer auf der sicheren Seite, wenn Sie entweder ihre Consent-Abfrage entsprechend ausgestaltet haben, oder grundsätzlich darauf geachtet haben, Drittanbieter-Aufrufe für die Funktion Ihrer Website auszuschließen. Werden Google Fonts auf Ihrer Webseite verwendet, ist eine (rechtskonforme) Anpassung auch nachträglich noch problemlos möglich, indem die Schriften nicht über den Google-Server eingebunden werden.

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Webseite betroffen sein könnte? Sprechen Sie uns an, gerne prüfen wir Ihren Online-Auftritt und schlagen Ihnen bei Bedarf eine budgetfreundliche und schnell umsetzbare Lösung vor.

[Quelle: www.giga.de/artikel/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-was-tun/]

 

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