09 Juni 2020 TOUGH

Fit in Sachen Cookie-Consent

Ist Ihre Website schon auf dem aktuellen Stand? Die rechtlichen Änderungen in Sachen Cookie-Nutzung sollten Sie auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen.

Wie erwartet, hat der Bundesgerichtshof dieser Tage entschieden: Wer auf seiner Internetseite Cookies setzen möchte, darf dies nur tun, wenn der Nutzer aktiv zugestimmt hat. Der voreingestellte Haken zur Cookie-Einwilligung ist nicht ausreichend, um eine Zustimmung des Users zu unterstellen.

Ein lapidarer Cookie-Hinweis, wie man ihn bisher beim Besuch vieler Webseiten kennengelernt hat, kann ab sofort zu einem heißen Eisen werden. Die neuen DSGVO-konformen Cookie-Zustimmungs-Banner müssen es dem User überlassen selbst aktiv anzuchecken, mit welchen Arten von Cookies er einverstanden ist. Unterschieden werden grundsätzlich notwendige Cookies von Performance, Funktions- und Werbe-Cookies. In rechtskonformen Cookie-Bannern darf einzig die Zustimmung zu notwendigen Cookies bereits gesetzt sein. Die übrigen Cookie-Arten muss der Nutzer selbstständig bestätigen können.

Die Einverständnis zur Cookie-Nutzung sollte beim ersten Aufruf der Seite eingefordert werden; idealerweise sollten zu diesem Zeitpunkt noch keine Daten übertragen worden sein. Inhaltlich sollte dem Nutzer ersichtlich sein, welche seiner Daten genutzt werden, aus welchem Grund die Nutzung erfolgt und ob bzw. an wen eventuell Daten weitergegeben werden. Die Informationen über die Datennutzung via Cookies sollte ausreichend ausführlich sein.

Nicht auf jeder Website müssen zwingend Cookies verwendet werden. Anbieter, die entsprechende Inhalte zur Verfügung stellen, gestalten den Informationsfluss für den User mittels Cookie-Einsatz aber durchaus komfortabler. Cookies erkennen Nutzer wieder und erleichtern ihnen das Surfen auf einer Internetseite, beispielsweise dadurch, dass Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch neu eingegeben werden müssen oder dem Nutzer auf Basis vorheriger Käufe passende Produktangebote unterbreitet werden.

Um rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihre Website so bald wie möglich checken lassen. Wir unterstützen Sie dabei zu prüfen, ob Sie einen Cookie-Hinweis benötigen bzw. ob Ihr aktueller Consent-Layer bereits rechtskonform umgesetzt ist. Sollte sich ein Änderungsbedarf ergeben, setzen wir die Vorgaben des BGH zeitnah und zuverlässig auf Ihrer Internetseite um.

Senden Sie uns Ihre Anfrage gerne über unser Kontaktformular.

Als Werbeagentur können wir unseren Kunden nur Tipps geben und sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten, die ihren Online-Auftritt betreffen können. Wir können und dürfen keine rechtliche Beratung bieten; genauso wenig sind unsere Informationen als juristische Ratschläge zu verstehen.

 

Quellen:
www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html
t3n.de/news/bgh-urteil-zustimmung-cookies-1285165/
www.cookiebot.com/de/cookie-hinweise/

Die TOUGH werbeagentur

macht Werbung und Marketing in den klassischen Disziplinen und für die Online Medien, seit über 15 Jahren. Zunächst als Einzelunternehmen, seit 2010 als eigenständige GmbH. Mit vier Mitarbeitern im Stamm-Team, unseren „festen Freien“ und unseren Partner Agenturen in Spezialbereichen machen wir Kreation, Dialog-Marketing, Web-Design und -Applikationen, Online-Marketing, VkF und Werbemittel, Corporate Design, E-Commerce – und natürlich klassische Werbung: mit höchster Kompetenz in unseren Disziplinen, bester Zielgruppen-Verständlichkeit und technischer Präzision. Für unsere Kunden – kreativ, umsetzungsstark und zuverlässig – alles aus einer Hand.

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