21 Jan. 2025 TOUGH

Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG in Kraft

Ist Ihre Webseite vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und soll allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen. Als Gruppen, die bisher stark benachteiligt waren, gelten z.B. Menschen mit Behinderung, ältere Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. 

Öffentliche Einrichtungen wie z.B. Behörden sind schon lange verpflichtet, z.B. ihre Website barrierefrei zu gestalten – private Unternehmen waren von dieser Regelung bisher nicht betroffen. Damit ist bald Schluss: Ende Juni 2025 müssen auch Firmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten, die Barrierefreiheit ihrer (Online-)Angebote sicherstellen, ansonsten drohen Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar Bußgelder. 

Barrierefreiheit im Sinne des neuen Gesetzes bedeutet dabei, dass Dienstleistungen und Produkte sowie Informationen hierüber für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen. 

Wem das alles noch nicht greifbar genug ist, denkt am besten an einen Online-Shop: 
Hier müssen die Inhalte über mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen, also neben der textlichen Darstellung der Inhalte müssen sie z.B. über eine Vorlesefunktion verfügbar sein. Generell müssen hierfür alle Informationen auffindbar und verständlich, die Texte gut lesbar sein. Besondere Anforderungen stellt das beispielsweise an Schriftgröße und Kontrast. Websitefunktionen und -elemente müssen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein. 

Kein leichtes Thema, bei dem der Teufel im Detail stecken kann. Im Einzelfall sollte deswegen immer geprüft werden, wie mit der Gesetzesnovelle umgegangen werden muss, oder inwiefern sie das eigene Unternehmen betrifft. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt mit entsprechender Expertise zu beauftragen, der beurteilen kann, ob für Sie Handlungsbedarf besteht. 

Sollte sich herausstellen, dass Sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen müssen, wissen wir, worauf zu achten ist. Zuerst prüfen wir Ihre Website auf aktuelle Schwachstellen und erarbeiten ein umfangreiches Konzept zur Realisierung notwendiger Änderungen. Im Anschluss machen wir uns auf Wunsch direkt an die Umsetzung und nehmen alle Anpassungen für Sie vor. 


Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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